Beiträge von Shurjoka

    Heyho liebe Community.


    Liebe bereits bestehenden Gruppierungen.


    Da in der Vergangenheit einige Spieler ausgereist sind, einige Supporter die dies bearbeitet haben nicht mehr hier sind und manchmal diverse Dinge auch einfach nur verstauben:

    Ich bitte sämtliche bereits staatlich anerkannte Gruppierungen mir bis zum 17.09.2017 eine Nachricht im Forum zukommen zu lassen.


    Ich möchte von euch folgendes wissen:

    - Wie heißt eure Gruppierung

    - Welche Immobilien benutzt ihr

    - Eine Liste eurer Mitglieder ( Ingame Name, Forums Name )

    - Den Namen für eine Ansprechperson an die ich mich für etwaige Nachfragen melden kann.

    - Liste mit Dingen die ihr für eure Gruppierung beantragt hattet, die noch nicht umgesetzt wurden.




    Liebe zukünftige Gruppierungen.


    Wie ihr es vielleicht mitbekommen habt, kann man sich jetzt wieder für sein Unternehmen bewerben!

    Zeitgleich möchten wir natürlich auch die Gruppierungen in dem Staat nicht weiter warten lassen, deswegen haben wir uns entschieden zeitgleich auch die Bewerbungen dafür wieder zuzulassen.

    Bitte bedenkt, dass unser Script-Team derzeit noch immer mit den Aufräum-arbeiten im Code beschäftigt ist.


    Was wir euch allerdings ermöglichen können sind Dinge wie die offizielle Erlaubnis diverse Immobilien zu benutzen, einen Grupperiungsfunk zu erwerben etc.


    Ich freue mich auf eure Bewerbungen!

    Wie ihr euch als Gruppierung bewerben könnt.



    Liebe Grüße,

    euer GTA-Life Team

    Wir haben uns dazu geäußert, dass eine Person Lügen verbreitet und gegen Einzelpersonen und das ganze Projekt hetzt.

    Das haben wir davor noch nie gemacht und werden wir auch weiterhin nur dann machen, wenn es nötig ist.


    Es gibt noch immer mehr als genug Gangs auf dem Server, vielleicht solltest du die im RP mal suchen gehen. :P

    Heyho liebe Community!


    In den letzten Wochen gab es immer wieder Diskussionen über die mangelnde Transparenz bei GTA Life.

    Wir als Team haben mehrfach mitbekommen, dass das vielen von euch schlecht aufstößt und leider auch, dass das oftmals zur Verbreitung von falsch Informationen und Gerüchten geführt hat.


    Ich möchte mich hiermit erstmal im Namen des Teams dafür entschuldigen, dass wir in der Vergangenheit manchmal nicht auf diverse Themen geantwortet haben und möchte an dieser Stelle anbringen, dass das zu keinem Zeitpunkt mit böswilligen Absichten geschehen ist. Uns als Team ist es in erster Linie wichtig dieses Projekt so gut wie möglich voran zu treiben und für euch den Spielspaß auf diesem Server weiter garantieren zu können. Vieles an mangelnder Information ist einfach aus dem Leitsatz "Don't feed the trolls" heraus resultiert.

    Wir haben in den letzten Wochen mitbekommen, dass dies wohl nicht der richtige Weg war und werden mit diesen Situationen zukünftig anders umgehen.


    Um das auch weiterhin nachhaltig besser voran treiben und gewährleisten zu können, suchen wir Verstärkung in unserem Community-Management Team.

    Wir würden uns gerne ein Team aus 4-6 Leuten wünschen, die für euch als verstärktes Sprachrohr dienen können, damit auch wirklich alles bei unserem Supportteam ankommt.

    Wenn ihr Interesse daran habt, könnt ihr euch gerne bei jemandem von der Support Leitung melden und euch vorstellen.

    Wir wünschen uns für die Zukunft alle 1-2 Wochen eine Community Besprechung, der ihr auf freiwilliger Basis im Teamspeak beitreten könnt, um mit uns über eure Anliegen, Wünsche, Ideen etc. zu reden.


    Desweiteren haben uns vor Kurzem zwei Mitglieder aus dem Support Team verlassen.


    Amali ist aus der Supportleitung zurück getreten und hat das Projekt jetzt auch als Projektberatung verlassen.

    Diese Entscheidung geschah einvernehmlich, wir möchten uns hiermit noch einmal bei ihr für ihre Arbeit in den letzten Monaten bedanken und wünschen ihr als Team noch einmal alles Gute auf ihrem weiteren Weg.


    Die Projektleitung hat außerdem Paddy aus dem Dienst als Supporter entlassen.

    Paddy war zu seiner Zeit als Support sehr aktiv und hat uns im Projekt tatkräftig unterstützt.

    Wir möchten uns als Team auch hier noch einmal für die ganze Arbeit und Zeit die investiert wurde, bedanken.

    Leider kam es in den letzten Tagen und Wochen vermehrt zu einem Verhaltensmuster das wir so als Supportteam nicht tragen können.

    Es sind mehrere Fälle bekannt in denen Paddy im Support ausgezuckt, rum geschrien und auch Leute beleidigt hatte.

    Zusätzlich hat Paddy versucht Leute innerhalb und auch außerhalb des Supports gegen andere Mitglieder aus dem Support Team zu mobilisieren und hat hinter dessen Rücken Hetze und Lügen über diese verbreitet.

    Die Kritik die von ihm dabei gegen das Team getragen wurde, hat er niemals in einer unserer Besprechungen angebracht, sondern ausschließlich während besagte Personen nicht dabei waren.

    Punkte die von ihm genannt wurden und die er auch in seinem Abschiedspost genannt hat, sind teilweise vollkommen falsch oder aus dem Kontext gezerrt, und sorgen damit nicht für ein klares Fakten bezogenes Bild sondern für Stimmungsmache gegen das Projekt.

    Da wir bei uns im Team Kommunikation und Zusammenarbeit an erste Stelle setzen, war das für uns so nicht tragbar.

    Die Entscheidung hat Paddy uns mit dem Verhalten das er nach seiner Entlassung gezeigt hat, leider bestätigt.

    So hat er unsere Projektleiter privat kontaktiert und diesem mit rechtlichen Schritten gegen den Server gedroht.


    Wir haben uns als Team entschieden diese Information mit euch zu teilen, da uns mehrfach zu Ohren gekommen ist, dass weiterhin Falschinformationen und Gerüchte in der Community ihre Wellen ziehen.

    Solltet ihr Fragen diesbezüglich haben, könnt ihr euch gerne bei mir persönlich melden.

    Ich werde mich bemühen mir die Zeit frei zu nehmen, um auf all eure Anliegen einzugehen.




    Und um diesen Post mit etwas Positiven abzuschließen.

    Ab sofort ist es für Mitglieder von Gangs, welche auf diesem Server offiziell gemeldet sind, bei den Supportern einen Gangkrieg mit einer anderen Gang anzufordern.

    Nach Genehmigung dieser Gangkriege wird es zukünftig erlaubt sein Drive Bys durchzuführen. Diese Drive Bys dürfen nur innerhalb der Ganggebiete durchgeführt werden, wir bitten daher die Gangs sich bei Bedarf bei einem Supporter zu melden, damit für jede Gang ein genaues Gebiet eingegrenzt werden kann.

    Wichtig dabei ist, dass genehmigte Hinrichtungen nicht durch Drive Bys durchgeführt werden dürfen. Sprich, wenn die Person gegen die ihr eine Hinrichtung offen habt, zufällig in dem Kreuzfeuer stirbt, dass beim Durchfahren passiert, zählt das nicht als endgültiger Tod außer die Person entscheidet sich selbst dafür.

    Ich bin mir aber sicher, dass ihr euch im RP gute Ideen einfallen lassen werdet, wie ihr das lösen könnt. :P



    Vielen Dank für eure Zeit,

    liebe Grüße


    Joka

    Antikorruptionsgesetz



    Definition

    Korrupt ist derjenige, der Amtshandlungen für sich oder Dritte unbefugt ausnutzt, um materielle oder immaterielle Vorteile zu erlangen.



    §1 Bestechung

    (1) Wer einen Amtsträger einen Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt, damit er seine Dienstpflichten verletzt, ist mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 40 Monaten und einer Geldstrafe von mindestens 1.500.000$ zu bestrafen.


    §2 Bestechlichkeit

    (1) Wenn ein Amtsträger Gegenleistungen fordert, sich diese versprechen lässt oder sie annimmt, um damit eine pflichtwidrige Diensthandlung zu vergüten, ist mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 80 Monaten und einer Geldstrafe von mindestens 3.000.000$ zu bestrafen.

    (1.1) Wird eine Bestechlichkeit erst festgestellt, nachdem der Beklagte aus einem aktiven Dienst, als Staatsbediensteter, ausgeschieden ist, so ist er trotzdem nach dem vollen Strafmaß zu verurteilen.

    §3 Vorteilsgewährung

    (1) Wer einen Amtsträger für die Dienstausübung einen Vorteil unrechtmäßig anbietet, verspricht oder gewährt, ist mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 30 Monaten und einer Geldstrafe von mindestens 1.000.000$ zu bestrafen.

    (1.1) Wird eine Vorteilsgewährung erst festgestellt, nachdem der Beklagte aus dem aktiven Dienst, als Staatsbediensteter, ausgeschieden ist, so ist er trotzdem nach dem vollen Strafmaß zu verurteilen.


    §4 Vorteilsannahme

    (1) Eine Vorteilsannahme liegt dann vor, wenn ein Amtsträger für sich oder einen Dritten für die Dienstausübung einen Vorteil unrechtmäßig fordert, sich versprechen lässt oder annimmt. Die Vorteilsannahme ist mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 50 Monaten und einer Geldstrafe von mindestens 2.000.000$ zu bestrafen.

    (1.1) Wird eine Vorteilsannahme erst festgestellt, nachdem der Beklagte aus dem aktiven Dienst, als Staatsbediensteter, ausgeschieden ist, so ist er trotzdem nach dem vollen Strafmaß zu verurteilen.

    §5 Verletzung des Dienstgeheimnisses

    (1) Wer ein Geheimnis, das ihm als Amtsträger anvertraut worden oder sonst bekannt geworden ist, unbefugt offenbart, ist mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 150 Monaten und einer Geldstrafe von mindestens 6.000.000$ zu bestrafen.

    (1.1) Wird eine Verletzung des Dienstgeheimnisses erst festgestellt, nachdem der Beklagte aus dem aktiven Dienst, als Staatsbediensteter, ausgeschieden ist, so ist er trotzdem nach dem vollen Strafmaß zu verurteilen.

    Allgemeiner Teil

    §1 Aufhebung des Datenschutzes

    (1) Der Datenschutz und das Recht auf Privatsphäre kann von einem richterlichen Beschluss aufgehoben werden, darf aber auch nur in den zugehörigen Fall und nicht nach Außen getragen werden. Ausnahme hierfür ist:

    (a) Sollte einer Berufsgruppe (=Firmen und staatliche Institutionen), einer Person, oder einer Gruppe ein Geheimnis anvertraut werden, welches zu einer mittelschweren bis schweren Straftat führen kann bzw. führte, so haben diese das Recht, dies der Exekutive oder der Staatsanwaltschaft mitzuteilen und sind somit vom Datenschutzgesetz freigestellt, ohne eine Strafe zu befürchten.

    (b) Sollte die Exekutive einer hoheitliche Arbeit nachgehen und hierfür ist eine Information einer Berufsgruppe, einer Person, oder einer Gruppe dringend nötig, z.B. bei der Feststellung einer Identität bei einer mittelschweren Straftat, so ist die Berufsgruppe, Person, oder die Gruppe vom Datenschutzgesetz freigestellt und haben keine Strafe zu fürchten.

    Besonderer Teil


    §1 Verschwiegenheit über die Interna

    (1) Jeder Mitarbeiter eines Unternehmen oder einer staatlichen Institution ist verpflichtet, Verschwiegenheit über die Interna und die Arbeit zu wahren. Zuwiderhandlungen werden mindestens mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.500.000$ und dem entstandenen Schaden der Firma geahndet.


    §2 Recht am geistigen Eigentum

    (1) Es darf kein geistiges Eigentum von Anderen für den eigenen Zweck verwendet werden, außer man hat das Einverständnis des Urhebers.

    Zuwiderhandlungen werden mindestens mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.000.000$ und dem dadurch entstandenen Schaden des Urhebers geahndet.

    (2) Es darf kein geistiges Eigentum von anderen als das Eigene deklariert werden. Das Verwenden von geschütztem Material darf nur Zitiert und mit Quelle verwendet werden.

    Zuwiderhandlungen werden mindestens mit einer Geldstrafe in Höhe von 500.000$ und einer Entschädigung für den Urheber geahndet.


    §3 Aufnahmen

    (1) Es dürfen keine Aufnahmen, in jeglicher Form, von anderen Personen ohne Einwilligung verwendet werden. Sie dürfen aber erstellt werden im Sinne des Eigenschutzes.

    Zuwiderhandlungen werden mindestens mit einer Strafe von 200.000$ und dem dadurch entstandenen Schaden in Form einer Entschädigung geahndet.

    (1.1) Nacktaufnahmen müssen immer zensiert werden solang keine Genehmigung vorliegt.

    Zuwiderhandlungen werden mindestens mit einer Strafe von 300.000 und dem dadurch entstandenen Schaden in Form einer Entschädigung geahndet.

    (1.2) Es dürfen keine stationären Aufnahmen an Orten gemacht werden, in denen man kein Hausrecht oder keine Genehmigung hat.

    Zuwiderhandlungen werden mindestens in kombination mit Hausfriedensbruch, 150.000$ und dem dadurch entstandenen Schaden in Form einer Entschädigung geahndet.


    §4 Schutz des Eigentums

    Jeder Bürger hat das Recht sein geistiges Eigentum schützen zu lassen.


    §5 Geheimhaltungsgesetz

    (1) Wer ein fremdes Geheimnis, wie Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis oder zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis, offenbart, das ihm als

    (a) Mediziner und die dazugehörigen Untergruppen, Apotheker, Angehörigen eines anderen Heilberufs, oder Psychologe,

    (b) Amtsträger, der Exekutive, des Marshal-Service, des Auto-Club Los Santos, des Los Santos Fire Department, der Staatsanwälte, der Richterschaft und des Einreiseamtes,

    (c) Rechtsanwalt, Patentanwalt, Notar, Verteidiger in einem gesetzlich geordneten Verfahren, Wirtschaftsprüfer, vereidigtem Buchprüfer,

    (d) Berater für Suchtfragen in einer Beratungsstelle, die von der obsersten Behörde anerkannt ist oder

    anvertraut worden oder sonst bekannt geworden ist, wird mit Freiheitsstrafe von mindestens 60 Monaten und mit einer Geldstrafe von mindestens 5.000.000$ bestraft.

    (e) Bankier oder Banker, die von der obsersten Behörde anerkannt,

    anvertraut worden oder sonst bekannt geworden ist, wird mit Freiheitsstrafe von mindestens 60 Monaten und mit einer Geldstrafe von mindestens 5.000.000$ bestraft.

    (2) Den in Abs. 1 genannten Berufsgruppen stehen Mitglieder bzw. Mitarbeiter der gleichen Berufsgruppe gleich.

    (2.1) In Abs. 1 (b) Amtsträger anderen Mitgliedern einer der anderen genannten Amtsträgern gleich (z.B. ACLS darf der Exekutive ein Geheimnis weitertragen).

    (2.2) Den in Absatz 1 genannten Berufsgruppen unterliegen auch Gehilfen oder Praktikanten Geheimnisvorschriften, jedoch dürfen Gehilfen oder Praktikanten nicht von Geheimnissen erfahren, welche vor oder nach der Ausübung einem Mitarbeiter anvertraut wurden.






    (c) Toni Montero

    San Andreas Anti Terror Gesetz [SAATG]



    Terrorismus liegt dann vor, wenn eine Person oder eine Gruppe von Personen mit Hilfe von terroristischen Maßnahmen versucht bzw. versuchen einen persönlichen Vorteil vor dem Staat zu erzwingen.

    Dazu zählt die Durchführung, der Versuch, die Androhung, die Planung und die Beteiligung.



    Unter terroristischen Maßnahmen versteht der Staat:

    1. Geiselnahme
    2. das Legen von Bomben und Bränden an staatlichen oder öffentlichen Einrichtungen
    3. Amoklauf
    4. das Zusetzen von gesundheitsgefährdenden Stoffen ins Trinkwasser
    5. das Zerstören von staatlichen Akten
    6. Wer das Grundgesetz missachtet und damit Anderen schadet um für sich oder Dritten einen Vorteil zu verschaffen



    Unter Beteiligung versteht der Staat:

    1. jeder der sich aktiv an terroristischen Maßnahmen beteiligt
    2. jeder der terroristische Maßnahmen unterstützt
    3. jeder der Kenntnis über terroristische Maßnahmen hat und diese mutmaßlich vor dem Staat verschweigt



    Als Terrorist gilt, wer von dem Präsidenten und der Justiz nach dem geltenden Gesetz als solcher klassifiziert wurde.




    Wer als Terrorist gilt, verliert vor dem Staat folgende Rechte:

    1. Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht
    2. das Recht auf körperliche Unversehrtheit durch den Staat
    3. das Recht auf Datenschutz
    4. das Recht auf eine medizinische Versorgung durch den Staat

    Grundgesetz San Andreas [GG]



    San Andreas ist ein teilsouveräner Staat mit autarker Verfassung und eigenen Gesetzen. Die Amtssprache ist deutsch, die Währung ist Dollar ($).

    Gesetze aus anderen Staaten sind in San Andreas nicht relevant.



    Das Grundgesetz für San Andreas (allgemein abgekürzt GG, seltener auch GrundG) ist als geltende „Verfassung der Bürger/innen“ die rechtliche und politische Grundordnung von San Andreas zu verstehen. Das Grundgesetz kann nur durch den Präsidenten oder das Epsilon Program angefochten und verändert werden.



    Die Legislative besteht aus dem Präsidenten und dem Epsilon Program, welche in Zusammenarbeit mit den leitenden Positionen der Judikative und Exekutive für die Gesetzgebung und Entwicklung der Gesetze zuständig ist.



    Die Judikative bildet sich aus den Richtern, den Staatsanwälten und den Rechtsanwälten.

    Der oberste Richter und seine Stellvertretung und interne Hierarchien werden von den Richtern abgesprochen und durchgesetzt, und können durch den Präsidenten außer Kraft gesetzt werden.



    Die Exekutive besteht aus dem LSPD und dem FIB. Die Leitung des LSPD wird nach Vorschlag der Polizeimannschaft dem Präsidenten vorgestellt und durch diesen abgesegnet.




    Die Grundrechte


    Artikel 1

    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    (2) Das Volk San Andreas bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

    (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.


    Artikel 2

    (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.


    Artikel 3

    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

    (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.


    Artikel 4

    (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

    (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

    (3) Die einzige anerkannte Religion in San Andreas ist das Epsilon Program.


    Artikel 5

    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nur durch das Epsilon Program statt.

    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

    (3) Der Zugang zu Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre ist frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.


    Artikel 6

    (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.


    Artikel 7

    (1) Alle Bürger aus San Andreas haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

    (2) Für unangemeldete Versammlungen kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.


    Artikel 8

    (1) Alle BürgerInnen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.

    (2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.


    Artikel 9

    (1) Das Briefgeheimnis, bezogen auf Nachrichten oder andere schriftliche Kommunikationsmittel, ist unverletzlich.

    (2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Landes, so kann das Gesetz bestimmen, dass sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und das an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.


    Artikel 10

    (1) Alle Bürger haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

    (2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.


    Artikel 11

    (1) Die Wohnung ist unverletzlich.

    (2) Durchsuchungen dürfen nur durch das Epsilon Program oder den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

    (3) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.


    Artikel 12

    (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch das Epsilon Program bestimmt.

    (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

    (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch das Epsilon Program, das Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.

    (4) Länger nicht anzutreffende Fraktionen, Unternehmen, Gruppierungen und/ oder Privatpersonen können durch das Epsilon Program ihres Grundstückes enteignet werden.

    (4.1) Länger nicht anzutreffen heißt: 14 Tage ohne schriftliche Abmeldung.


    Artikel 13

    (1) Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3) oder das Eigentum (Artikel 14) zum Kampfe gegen die freiheitliche Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch die Justiz und/ oder das Epsilon Program ausgesprochen.


    Artikel 14

    (1) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.


    Artikel 15

    (1) Ein staatlicher Mediziner hat die Pflicht, Bürger, die physisch oder psychisch beeinträchtigt sind, zu behandeln. Die Art der weiterführenden Behandlung im Krankenhaus oder mit den Mitteln des RTW obliegt der fachlichen Einschätzung des zuständigen Mediziner.

    (2) Wenn ein Patient durch seine Verfassung sich selbst oder anderen Bürgern zu einer Gefahr werden kann, so muss eine exekutive Behörde die sofortige Zwangsbehandlung in Begleitung der Präventivhaft mit unbegrenzter Zeit anordnen, bis ein Richter sich dem Fall annimmt.

    (3) Ist aufgrund eines Unfalles ein Patient schwer verletzt, muss er von einem staatlichen Mediziner behandelt werden und kann dazu von der Exekutiven,

    anhand eines medizinischen Gutachtens, gezwungen werden.


    Das Los Santos Fire Department übernimmt im staatlichen Auftrag die Notfall- und Erstversorgungen aller Bürger. Allein der Leitung des Fire Departments obliegt die Entscheidung, wer dieses Amt tragen darf.

    Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von Los Santos



    Die Menschenrechte in San Andreas können nur durch den Präsidenten oder das Epsilon Program angefochten oder verändert werden.



    Artikel 1 - Alle Menschen sind frei und gleich geboren.

    Artikel 2 - Jeder Mensch hat Anspruch auf dieselben Menschenrechte ohne jede Diskriminierung.

    Artikel 3 - Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit, und Sicherheit.

    Artikel 4 - Niemand soll in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.

    Artikel 5 - Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

    Artikel 6 - Jeder Menschen hat überall Anspruch auf Anerkennung als Rechtsperson.

    Artikel 7 - Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz.

    Artikel 8 - Jeder Mensch hat Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz, wenn seine Menschenrechte verletzt sind.

    Artikel 9 - Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

    Artikel 10 - Jeder Mensch hat das Recht auf ein faires Verfahren.

    Artikel 11 - Jeder Mensch hat das Recht als unschuldig angesehen zu werden, bis seine Schuld bewiesen ist.

    Artikel 12 - Jeder Mensch hat das Recht auf Privat- und Familienleben.

    Artikel 13 - Jeder Mensch hat das Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl seines Wohnsitzes innerhalb eines Staates sowie das Recht jedes Land zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.

    Artikel 14 - Jeder Mensch hat das Recht, Asyl vor Verfolgung zu suchen.

    Artikel 15 - Heiratsfähige Männer und/oder Frauen haben das Menschenrecht zu heiraten und eine Familie zu gründen. Frauen und/oder Männer haben die gleichen Menschenrechte bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung.

    Artikel 16 - Jeder Mensch hat das Recht auf Eigentum.

    Artikel 17 - Jeder Mensch hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.

    Artikel 18 - Jeder Mensch hat das Recht auf Meinungsfreiheit und auf freie Meinungsäußerung.

    Artikel 19 - Jeder Mensch hat das Recht auf soziale Sicherheit und auf die Verwirklichung der für seine Würde unentbehrlichen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte.

    Artikel 20 - Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf angemessene Arbeitsbedingungen und auf Schutz gegen Arbeitslosigkeit, auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit, auf befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine menschenwürdige Existenz sichert sowie das Menschenrecht auf Beitritt zu Berufsvereinigungen.

    Artikel 21 - Jeder Mensch hat das Recht auf Erholung und Freizeit.

    Artikel 22 - Jeder Mensch hat das Recht auf einen für seine Gesundheit und sein Wohlbefinden geeigneten Lebensstandard, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Betreuung und notwendige soziale Leistungen.

    Artikel 23 - Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung einschließlich unentgeltlicher und verpflichtender Grundschulbildung sowie Menschenrechtsbildung.

    Artikel 24 - Jeder Mensch hat das Recht zur Teilnahme am kulturellen Leben und zur Teilhabe am wissenschaftlichen Fortschritt sowie dem Schutz seiner wissenschaftlichen, literarischen und künstlerischen Werke.

    Artikel 25 - Jeder Mensch hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in welcher diese Menschenrechte voll verwirklicht werden können.

    Artikel 26 - Jeder Mensch hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft.

    Artikel 27 - Kein Menschenrecht in dieser Erklärung darf so ausgelegt werden, dass damit die Verletzung eines anderen Menschenrechts rechtfertigt werden kann

    David Buffett es ist nicht der Aufgabenbereich von Izmir die Problematiken innerhalb der Justiz zu lösen.

    Ich bin derzeit der Support für die Justiz und dieses Fahrzeug wurde nach bitten von mir, in Absprache mit den Richtern & Staatsanwälten eingebaut.


    Ein Fahrzeug alleine ist niemals eine Lösung für ein Problem, aber es kann ein Teilaspekt sein.

    Ich werde euch spätestens bei der Anwaltsbesprechung die ganzen Änderungen in der Judikativen mitteilen, dann ergibt das mehr Sinn. :)